Ohrkorrektur
Ohrfehlbildungen können verschiedene Ursachen haben; am häufigsten handelt es sich um eine unzureichende Ausbildung der längsverlaufenden Ohrfalte, eine zu große Ohrhöhle oder eine Kombination von beiden.
Anders als andere Körperstrukturen hat das Ohr bereits mit 5 Jahren 90% seiner Endgröße erreicht, und auch die Form ändert sich in den folgenden Jahren nicht mehr wesentlich.
Deshalb ist eine operative Korrektur schon ab dem 5. Lebensjahr möglich und wird bereits vor Schuleintritt empfohlen. Die frühe Operation verhindert, dass das Kind in der Schule gekränkt wird. Auch im Erwachsenen- alter kann noch der Wunsch entstehen, endlich unauffällige Ohren zu haben. Die Operation kann zu jedem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Geht es nicht ohne Operation?
Nur bei ganz früher Behandlung lässt sich eine Operation vermeiden.
Wird in den ersten 48 Stunden nach Geburt das über- mäßige Abstehen der Ohren festgestellt (z.B. wegen ungünstiger Lage im Mutterleib), kann eine über mehrere Wochen angelegte Pelotte die Ohren unter Umständen wieder anlegen.
Später funktioniert weder ein Ankleben mit Pflaster noch eine spezielle Lagerung.
Eine modellierende Ohrkorrektur kann die Form und Stellung der Ohren verändern. Der Ohrmuschelknorpel wird in der Regel von einem Schnitt hinter dem Ohr oder von vorne in einer Ohrknorpelfalte freigelegt, neu geformt und ggf. verkleinert.
Hierbei wird der Ohrknorpel durch Fräs-, Schnitt- und Nahttechnik dauerhaft umgeformt.
Am Ende der Operation wird ein formender Verband angelegt, der die neue Ohrform für eine gewisse Zeit (7 Tage) fixiert.
Nach der Operation
Nach der Operation erhalten Sie einen elastischen Verband für 2 Tage, danach müssen Sie für 2 Wochen ein Stirnband tags und nachts und weitere 2 Wochen ein Stirnband nachts tragen.
Die Fäden werden nach 7 Tagen entfernt.